Nach der von der Finanzverwaltung aufgestellten Einkommenssteuerrichtlinien gehören folgende selbständig ausgeübte in der Regel zu den gewerblichen Tätigkeiten:

  • Apotheker
  • Buchführungshelfer
  • Buchhalter
  • Designer (wenn nicht künstlerisch tätig)
  • Detektiv
  • EDV-Berater (soweit er Anwendungssoftware entwickelt oder deren Einsatz betreut – mit oder ohne Hochschulabschluss; siehe auch EDV-Berater als freier Beruf)
  • Ehevermittler
  • Exportberater
  • Filmhersteller (sofern nicht insgesamt künstlerisch)
  • Finanz- und Kreditberater (BFHE 153,222)
  • Fitness-Studio Betreiber (sofern nicht Sportunterricht, sondern Einweisung in Gerätebenutzung prägend ist)
  • Fotograf (sofern nicht künstlerisch oder Bildberichterstattung)
  • Fotomodell
  • Fremdenführer
  • Fußpfleger
  • Grafiker
  • Handelsvertreter
  • Inkassobüro
  • Klavierstimmer
  • Kreditberater
  • Künstler-Agent
  • Künstler-Manager
  • Kursmakler
  • Landschaftsgärtner (sofern nicht Land- und Forstwirtschaft)
  • Medizinischer Fußpfleger
  • Partnervermittlung
  • Personalberater, der Stellenbewerber ausfindig macht und eine Vorauswahl trifft
  • Personalvermittler
  • Pharmaberater
  • Projektierer (sofern nicht Ingenieur)
  • Propagandist
  • Public-Relations-(PR)Berater (sofern nicht künstlerisch)
  • Sachverständiger (Gewerblich tätig, wenn der Gutachter bei seiner Tätigkeit an seine Marktkenntnisse oder an seine gewerbliche oder handwerkliche Erfahrung knüpft oder wenn kommerzielle Gesichtspunkte in den Vordergrund treten. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Gutachter auf der Grundlage von Disziplinen, die an Hochschulen gelehrt werden, und nach sachlichen und objektiven Gesichtspunkten eine qualifizierte Tätigkeit ausübt, die der Lösung schwieriger Streitfragen dient.)
  • Schönheitssalon
  • Übersetzungsbüroinhaber, der selbst über keine Kenntnisse der Sprachen verfügt
  • Unternehmensberater (freiberuflich, wenn als beratender Betriebs- oder Volkswirt aufgrund Ausbildung oder Selbststudium)
  • Zahntechnisches Labor
  • Zolldeklarant.
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